Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 — Gegenstand des Vertrags

Der Vermieter vermietet an den Mieter einen Personenkraftwagen („das Mietfahrzeug").

Der Mieter akzeptiert den Zustand des Mietfahrzeugs, wie er zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrags besteht.

Artikel 2 — Zulässige Nutzung

Das Mietfahrzeug ist ausschließlich zur Nutzung als Personenkraftwagen durch Inhaber eines gültigen Führerscheins bestimmt.

Das Befahren folgender Gebiete ist ausdrücklich untersagt: unbefestigte Straßen / Vlakte van Hato / Barber / Christoffelpark / St. Jorisbaai.

Artikel 3 — Laufzeit und Beendigung

Die Miete wird für den im Vertrag beschriebenen Zeitraum gewährt.

Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietvertrag kostenfrei zu beenden.

Artikel 4 — Mietpreis, Kaution und Versicherung

Die Parteien vereinbaren einen Netto-Grundmietpreis wie im Vertrag beschrieben.

Der gesamte Mietbetrag ist am Tag der Fahrzeugübernahme fällig. Es wird keine Kaution erhoben.

Wird ein Schaden festgestellt, richten sich die Kosten für den Mieter nach der gewählten Versicherung. Hat der Mieter im Mietvertrag schriftlich die Vollkaskoversicherung gewählt, beträgt die Selbstbeteiligung 500 €.

Ohne Vollkaskoversicherung haftet der Mieter unbegrenzt bis zum aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs zuzüglich der entgangenen Mieteinnahmen des Vermieters für höchstens 30 Miettage. Mit der Option „Selbstbeteiligung abkaufen" werden für festgestellte Schäden keine Kosten berechnet.

Artikel 5 — Kosten, Gebühren und Schäden

Alle Kosten, die aus einem mechanischen Defekt entstehen, trägt der Vermieter, sofern sie nicht auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch durch den Fahrer zurückzuführen sind.

Sonstige Kosten — wie Reifen, Glasbruch, Leuchtmittel, Verlust von Fahrzeugteilen und Karosserieschäden — trägt der Mieter.

Der Mieter haftet in Fällen groben Verschuldens, der Fahrlässigkeit oder des Fahrens unter Einfluss von Alkohol oder anderen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Substanzen jederzeit in vollem Umfang.

Der Mieter muss dem Vermieter jeden Schaden unverzüglich melden.

Wird ein Schaden erst am letzten Miettag bekannt, kann der Vermieter die daraus entstehende Unmöglichkeit der Weitervermietung in Rechnung stellen („entgangene Mieteinnahmen").

Artikel 6 — Wartung und Reparaturen

Der Vermieter wird sich nach Kräften bemühen, das Mietfahrzeug in gutem Zustand zu halten und alle Reparatur- und Verschleißarbeiten so schnell wie möglich durchzuführen oder zu veranlassen.

Der Mieter wird das Mietfahrzeug sorgfältig behandeln und wie in Artikel 2 beschrieben nutzen.

Artikel 7 — Rückgabe des Mietfahrzeugs

Der Mieter muss das Mietfahrzeug zurückgeben, wenn dieser Mietvertrag endet, gleich aus welchem Grund.

Kommt der Mieter dem nicht nach, zahlt er für jeden weiteren Tag 100 €.

Gibt der Mieter das Fahrzeug vor dem vereinbarten Enddatum zurück, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Das Mietfahrzeug ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es sich bei Abschluss des Mietvertrags befand.

Das Mietfahrzeug wird dem Mieter stets vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgegeben werden.

Artikel 8 — Automatische Auflösung

Der Mietvertrag wird bei Verlust oder Zerstörung des Mietfahrzeugs automatisch aufgelöst. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung des Mietbetrags.

Der Mietvertrag wird von Rechts wegen aufgelöst, wenn eine der Parteien ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.

Artikel 9 — Untervermietung und Übertragung

Der Mieter darf den Vertrag nicht an Dritte übertragen.

Das Mietfahrzeug darf ohne Zustimmung des Vermieters weder ganz noch teilweise untervermietet werden.

Artikel 10 — Allgemeine Regeln

Rauchen im Mietfahrzeug ist nicht gestattet.

Die Beförderung von Tieren im Mietfahrzeug ist nicht gestattet.

Der Mieter ist bei einer Reifenpanne für den Reifenwechsel verantwortlich.

Der Mieter darf nicht weiterfahren, wenn eine Warnleuchte aufleuchtet.

Der Mieter darf nicht weiterfahren, wenn die Temperaturanzeige über die Hälfte steigt.

Alle neuen Dellen und Kratzer am Mietfahrzeug gehen zulasten des Mieters.

Der Mieter muss das mitgelieferte Lenkradschloss jederzeit verwenden. Der Diebstahl des Fahrzeugs geht zulasten des Mieters.

Das Mietfahrzeug ist dem Vermieter am letzten Miettag bis 18:00 Uhr zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Strafe von 50 € berechnet.

Der Mieter muss das Mietfahrzeug am letzten Miettag gereinigt zurückgeben, wie im Vertrag beschrieben.

Werden bei der Rückgabe weiße Salzflecken in den Polstern festgestellt, werden 50 € pro Sitz berechnet.

Artikel 11 — Anwendbares Recht

Jede Streitigkeit über die Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung oder Beendigung des Mietvertrags wird ausschließlich vom zuständigen Gericht in Willemstad, Curaçao, entschieden.

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Kaya Leydi 1-3, Willemstad, Curaçao

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